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Infos für meine Schüler/innen (...und auch Kolleg/inn/en)
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Abitur in Geschichte (und vergleichbaren
Fächern)
5. Prüfungsfach: Präsentation sowie
„Besondere Lernleistung“ (Abitur Hessen)
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Info zur Präsentation im Abitur als 5. Prüfungsfach Kurze Richtlinien zur Präsentation /
Praktische Tipps Powerpoint-Vortrag zur Präsentation
Version 2006 (Download) Info zur „Besonderen Lernleistung“ Nützliches
zur Abi-Präsentation im Fach Geschichte: Adressen
und Links zu Bildquellen im Internet. Umfangreiche
Linksammlung zu historisch-politischem Bildmaterial im Web! Last update: 15.03.2009 Adressen
und Links zu Textquellen im Internet. Linksammlung
im Aufbau. Begonnen am 15.3.2009. |
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>>Bildungsserver
Hessen 5.
Prüfungsfach |
Hinweis: Eine
Zusammenstellung aller relevanten Vorschriften zum 5. Prüfungsfach im Abitur
findet sich auf dem Hessischen Bildungsserver. > bildungsserver > schule > gymnasiale oberstufe
> abitur > 5.
prüfungsfach Die einst dort untergebrachten Materialien oder Links auf
andere Webseiten zum Thema hält der Hessische Bildungsserver heute offenbar
nicht mehr für wichtig… Immerhin gibt
es eine Seite, wo auf Schulhomepages zum Thema Präsentation Abitur nach
Fächern verwiesen wird. |
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Info zur „Präsentation“ im Abitur (5. Prüfungsfach)
(am Beispiel des Faches Geschichte)
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Der Text gibt persönliche Hinweise zum Thema Präsentation aus der Sicht eines
potentiellen Prüfers und hat mit Ausnahme der auszugsweise zitierten
Vorschrift keinen offiziell verbindlichen Charakter. Stand
15.1.2005 >>> Vorschriften zur Präsentation im Abitur auf dem >>Bildungsserver Hessen |
Die neue Abi-Prüfungsordnung in Hessen sieht
die Einführung eines zusätzlichen 5. Prüfungsfaches vor; dort hat der
Prüfling grundsätzlich die Wahl zwischen einer umfangreicheren Präsentation
zu einem vorher vom Prüfer gegebenen Thema oder einer weiteren mündlichen
Prüfung (wie im 4. Prüfungsfach) mit einer unbekannten Aufgabe (beides
natürlich aus dem Programm des Oberstufenunterrichts). Auszug aus
der Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der
gymnasialen Oberstufe (VOGO) [...] in der Fassung vom 23.April 2002: § 25 Prüfungsfächer (1) Jede
Schülerin und jeder Schüler wird in der Abiturprüfung in fünf Fächern
geprüft. Diese müssen die drei Aufgabenfelder nach § 10 abdecken und als
Abiturprüfungsfächer zugelassen sein. In drei Fächern findet eine
schriftliche, im vierten Fach eine mündliche Prüfung und im fünften Fach
eine Präsentation nach § 24 Abs. 2 oder eine mündliche Prüfung oder eine
besondere Lernleistung nach § 24 Abs. 4* statt. [...] § 24 Präsentation,
besondere Lernleistung (1)
Schülerinnen und Schüler können statt einer Präsentation nach Abs. 2 oder
einer mündlichen Prüfung im fünften Prüfungsfach das Einbringen einer
besonderen Lernleistung nach Abs. 4* wählen. (2) Eine Präsentation
ist ein medienunterstützter Vortrag mit anschließendem Kolloquium**; auch
naturwissenschaftliche Experimente sowie musikalische oder künstlerische
Darbietungen sind mögliche Bestandteile. Die Präsentation kann eine
fachübergreifende Themenstellung umfassen, muss aber den Schwerpunkt in dem
von der Schülerin oder dem Schüler gewählten Fach haben. (3) Wer eine Präsentation wählen will, gibt dieses bei der
Meldung zur Abiturprüfung gemäß § 29 an. Die Aufgabenstellung für diese
Prüfung, die im Benehmen mit der zuständigen Lehrkraft nach § 30 Abs. 1 Nr. 4
zu erstellen ist, erhält die Schülerin oder der Schüler in der Regel am
Unterrichtstag nach der letzten schriftlichen Prüfung. Als Bearbeitungszeit
sind mindestens vier Schulwochen zu gewähren. Spätestens eine Woche vor dem
Kolloquium ist eine schriftliche Dokumentation über den geplanten Ablauf der
Präsentation der Prüferin oder dem Prüfer abzuliefern, die nicht Grundlage
der Beurteilung ist, sondern der Vorbereitung des Kolloquiums dient. [...] §
27 Prüfungsanforderungen (5) Die einzelnen mündlichen Prüfungen
einer Prüfungsteilnehmerin oder eines Prüfungsteilnehmers sowie das
Kolloquium der besonderen Lernleistung (§ 24) dauern in der Regel 20 Minuten,
bei der Präsentation (§ 24) in der Regel 30 Minuten. *wird hier nicht weiter
dargestellt (W.G.) **Kolloquium =
Anschließendes Prüfungsgespräch über die dargebrachte Präsentation. (W.
G., Hervorhebungen im Text ebenfalls von mir) N.B.: Seit dieser
Erstfassung gibt es eine Reihe von Ergänzungen und Veränderungen, zuletzt
die aktuell neu gefasste Oberstufenverordnung (Amtsblatt 9/2004), die an den
oben zitierten Grundsätzen jedoch nichts ändern. Für den Bereich der geisteswissenschaftlichen
Fächer handelt es sich bei der Präsentation um einen frei gehaltenen
(nicht abgelesenen!) Vortrag, der eine medienunterstützte zusätzliche
(optische..., akustische...) Komponente beinhaltet und anschließend mit dem
Prüfungsausschuss vertiefend besprochen werden soll (sog. Kolloquium). Für
beide Teile der Prüfung (Präsentation und Kolloquium) sind jeweils 15 Minuten
vorgesehen. Als „Medien“ muss man sich hier
computergestützte optische Präsentationen (über Beamer) oder auch
entsprechende Overhead-Projektionen von Folien vorstellen, denkbar ist aber
auch der Einsatz audiovisueller Medien: Auszüge aus Video, Tonbandaufnahme,
zum Beispiel einer historischen Rede, bei der anders als im reinen Text die
Intonation usw. des Sprechers vermittelt werden kann. Projiziert werden können je nach Thema
Bilddokumente als Quellen sowie Schemas, Gliederungen, Übersichten, die den
Vortrag nicht lediglich illustrieren, sondern strukturieren
sollen. In jedem Fall soll das an die Wand Projizierte jedoch das Gesprochene
sinnvoll inhaltlich ergänzen und
eine eigene Qualität besitzen, es geht nicht darum nur das Vorgetragene noch
einmal optisch zu wiederholen. Der Prüfling soll in dieser Prüfung nicht nur
sein fachliches Wissen unter Beweis stellen, sondern auch zeigen, dass
er in der Lage ist, einen Fachvortrag kommunikativ so zu
präsentieren, dass auch ein fachlich nicht spezialisiertes Publikum ihm
folgen könnte. Entscheidend ist daher die prägnante Zusammenfassung des
Themas auf 15 Min. unter Einschluss der durch das Medium präsentierten
Dokumente, die exemplarischen Charakter haben sollen. Was
zu beachten ist: 1. Worauf kommt es
an? Achtung: Eine abzusehende Gefahr ist die
Überschätzung der Bedeutung des technischen Aspekts, wozu die Besonderheit
der Präsentation verleiten mag. Gewiss soll die optische Präsentation
natürlich als solche gelingen (z.B. die Erkennbarkeit des an die Wand
Projizierten), bewertet wird jedoch in erster Linie nicht das Medium
(z.B. Powerpoint), sondern der Inhalt des Präsentierten sowie die Darbietung
(Aufbau, Organisation, Verständlichkeit...) der Präsentation. Im Laufe der
Ausarbeitung einer Präsentation für das Fach Geschichte gilt es daher zu
überlegen, welches Bildmaterial (im weitesten Sinne des Wortes) ausgewählt
werden soll, das als Quelle selbst aussagekräftig ist. Es bieten sich hier
v.a. Bilder im eigentlichen Sinne an: Fotos, Plakate, Karikaturen, Karten
usw. , die Gegenstand der Analyse sind und nicht nur illustrativen
Charakter haben. Außerdem können Schemas
von Entwicklungen, Statistiken usw. sinnvoll optisch präsentiert werden.
Hierbei ist jedoch auch darauf zu achten, dass die optische Präsentation die
mündliche Erklärung nicht ersetzt und die Präsentation in eine Art Dia-Show
ausartet. Die Präsentation als Darbietungsform bleibt nach wie vor eine Form
des Vortrags. 2. Selbständig
erbrachte Leistung Die Präsentation ist
natürlich selbständig zu verfassen, alle benutzten Quellen sind bei
der vorgesehenen Besprechung zwischen Prüfling und Prüfer 1 Woche vor der
Prüfung anzugeben, dies gilt auch für Quellen aus dem Internet. Wildes Surfen
nach dem “Jäger- und Sammler-Prinzip“ bringt also nichts, auch die Adressen
der besuchten Internet-Seiten sind festzuhalten, wenn daraus etwas entnommen
wird. Je nach Thema kann es unter Umständen sogar Teil der Präsentation sein,
die Internet-Recherche zu dokumentieren. Das an die Präsentation
anschließende Kolloquium (Erklärung siehe oben) dient nicht nur
inhaltlichen Nachfragen seitens der Prüfer wie in der mündlichen Prüfung (4.
Prüfungsfach), sondern verstärkt auch der Überprüfung der eigenen Leistung
bei der Ausarbeitung der Präsentation. Der Prüfling muss dabei also unter
Beweis stellen, dass er mit dem Thema über den engen Rahmen seines gerade
präsentierten Vortrags hinaus vertraut ist. 3. Eine Woche vor der
Prüfung: das „Szenario“ muss abgeliefert werden! Wie aus dem obigen Auszug aus der VOGO zu ersehen ist, muss der
Prüfling eine Woche vor dem Prüfungstermin „eine schriftliche Dokumentation über den
geplanten Ablauf der Präsentation“ abliefern. Dieses „Szenario“ liefert
sowohl dem Prüfling wie dem Prüfer Klarheit über den Ablauf, vor allem mit
einem entsprechenden Timing der einzelnen Schritte. Als Prüfer erwarte ich
auch, dass damit auch die benutzten Quellen inkl. Internetadressen
(siehe Punkt 2) aufgelistet werden. Die letzte Woche vor der Prüfung kann
also nur noch der Verbesserung des Ablaufs der Präsentation und ihrer
technisch-praktischen Umsetzung dienen, die grundlegende Recherche muss
vorher erfolgt sein. 4. Empfehlung: zuvor
ein Probelauf im Kurs Es empfiehlt sich, die
Entscheidung für die Präsentation frühzeitig genug zu treffen um in dem
gewählten Fach vorher einen Probelauf im Kurs machen zu können. Um den
Aufwand für die Vorbereitung hierfür in einem vernünftigen Rahmen zu halten
wird das Probe-Thema natürlich enger einzugrenzen sein als beim Abitur.
Außerdem ist zu beachten, dass dasselbe Thema dann im Abitur nicht mehr
genommen werden kann. Eine solche Prüfungssimulation ermöglicht dem Prüfling,
die technischen Probleme zu erkennen und zu meistern (z.B. das Problem des
Auflösungsgrades von Bildern bei der Projektion an die Wand), ein Gefühl für
die zur Verfügung stehende Zeit zu entwickeln und somit den Vortrag von
Stoffmenge und Tempo darauf einzustellen – kurz: man kann seine „Performance“
testen. |
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>>Vollständiges
Info PPT-Datei zum Öffnen und Speichern Zu beachten: Je nach Version von PPT kann es sein, dass einige
Effekte nicht richtig erscheinen. >>Vollständiges
Info PPT-Datei zum Öffnen und Speichern Zu beachten: Je nach Version von PPT kann es sein, dass einige
Effekte nicht richtig erscheinen. |
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„Besondere Lernleistung“ als 5. Prüfungsfach im Abitur Hessen |
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Die Besondere Lernleistung im Sinne des hessischen Abiturs
stellt eine außergewöhnliche, über den engen temporären Rahmen des Abiturs
hinausgehende Leistung dar, die längerfristig angelegt und daher
umfangreicher und anspruchsvoller ist, mehr noch als die Präsentation. Vom
Prinzip her ist sie das Gegenteil des „Abfragewissens“, selbst im weiteren
Sinne des Begriffs, auf das sich jede Prüfung zwangsläufig reduziert, deren
Aufgabe dem Prüfling vorher unbekannt ist. Logisch erscheint daher die
Besondere Lernleistung in den Naturwissenschaften, wo man über längere Zeit
ein experimentelle Untersuchung durchführen kann oder einen entsprechenden
Beitrag für einen Wettbewerb („Jugend forscht“ usw.) auch für das Abitur
verwerten kann. Für die geisteswissenschaftlichen Fächer ist dies auf den
ersten Blick nicht so klar. Vergleichbare Anknüfungspunkte wären hier
Recherchen in Archiven zur Lokal- oder Regionalgeschichte. Generell kann
jedoch auch eine ausführlichere „Hausarbeit“ im eigentlichen Wortsinne als
Vorgriff auf universitäre Anforderungen eine „besondere Lernleistung“ für das
Abitur darstellen. Die Meldung zur Besonderen Lernleistung erfolgt zu Beginn der
Jahrgangsstufe 13. Es gibt dann kein Zurück mehr davon. |
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Die
Gefahr ist hier, dass der Prüfling die Anforderungen an diese Besondere
Lernleistung verkennt, weil er sie zu sehr als eine Art „großes Referat“
versteht. Die Versuchung ist groß es als Vorteil zu sehen, dass das Thema
bekannt und die Ausarbeitungszeit lang ist, und dies als ein geringeres
Risiko gegenüber der normalen mündlichen Prüfung oder sogar gegenüber der
Präsentation zu betrachten. Dies wäre jedoch ein großer Irrtum. Vielmehr
stellen die Anforderungen an eine solche Hausarbeit völlig neue
Herausforderungen dar, die zu bewältigen keineswegs selbstverständlich ist.
Dies beginnt mit der notwendigen Selbstdisziplin, eine eigenständige
Recherche durchzuführen, auch wenn der Betreuer hier Hilfestellungen geben
kann, und eine längere Abhandlungen mit wissenschaftlichem Anspruch zu
verfassen. |
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Last
update 28.2.2009 |
Nützliches zur „Präsentation“ im Abitur: Adressen und Links zu Bild- und Textquellen im Internet Geschichte (+ Politik) |
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Last Check der
Links 2.8.2011 |
Eine Präsentation im 5. Prüfungsfach Geschichte (siehe oben) erfordert
entsprechendes historisches Bildmaterial. Hierzu werden an dieser Stelle eine
Reihe von Infos, Adressen und Links gesammelt, die (nicht nur) dafür nützlich
sein können. Es betrifft Bildmaterial, das im Internet zur Verfügung steht,
wie auch CD-Roms, die, sofern nicht vergriffen, käuflich erhältlich
sind. Doch
zunächst vorab eine technische Frage: Wie
teste ich, ob ein Bild aus dem Internet oder aus einer CD-Rom für eine
Projektion über Beamer aus dem Computer oder als Folie über
Overhead-Projektor brauchbar ist? Letzte Gewissheit gibt es nur durchs Ausprobieren!
Man kann aber vorher schon mal am Bildschirm testen, wie das Bild aussieht,
wenn es auf 200% vergrößert wird. Wird es dann zu unscharf, wird es für eine
Projektion an die Wand kaum brauchbar sein. Man sollte jedoch darauf achten,
dass ein solches Bild keineswegs den ganzen Bildschirm bzw. ein
DIN-A-4-Format ausfüllen muss, meistens reichen kleinere Formate. Wenn das
Bild aus wichtigen Details besteht, empfiehlt es sich sowieso, neben der
Ganzbildaufnahme auch Detailvergrößerungen zu machen. 1. Bildquellen im Internet: |
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>>weltchronik/bilder |
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Man muss auf der Startseite
zunächst Ausstellungen und dann Rückblick anklicken. |
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„Willkommen bei Marx 2000 @ vulture-bookz.de! Für Beiträge, Kritik und
Anmerkungen gibt es die Feedback-Seite <email.html>.“ |
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Für das
Abspielen der Spots benötigt man jedoch den Real Player. |
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Die
Reichstagspr0tokolle online,
zur Verfügung gestellt von der Bayrischen Staatsbibliothek München. |
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3. Verzeichnis
von CD-Roms (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Auf
folgenden CD-Roms gibt es
reichliches Bildmaterial zur deutschen Geschichte. Leider ist dieser Bereich der
Medien durch schnellen Ausverkauf gekennzeichnet, so dass man sich zunächst
einmal am besten über das Internet über Noch-Verfügbarkeit und Preis
informiert. Aus diesem Grunde mache ich auch keine weiteren Detailangaben zu
den einzelnen Titeln. CD-Roms zur
allgemeinen Geschichte und Geschichte des 20. Jahrhunderts mit viel
Bildmaterial: Chronik der
Weltgeschichte. Der neue Kulturfahrplan nach Werner
Stein, Systhema, München. Chronik des
20. Jahrhunderts, Koch Media / Bertelsmann
Electronic Publishing. Retrospect
2004. Die Enzyklopädie des Jahrhunderts, digital
publishing, München. Der erste
Weltkrieg in deutschen Bildpostkarten, directmedia,
Digitale Bibliothek Plakate des
Ersten Weltkriegs, K.G. Saur Verlag 1848 - Politik,
Propaganda, Information und Unterhaltung aus der Druckerpresse, Karikaturen
im Kontext, Westermann-Verlag (...ab Französische
Revolution!). |
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